Rechtliche Hinweise zur Nachrichtenaggregation

Zusammenfassung

Diese Website aggregiert Nachrichten aus öffentlich zugänglichen RSS-Feeds vertrauenswürdiger Medienquellen weltweit. Die Artikel werden thematisch gruppiert und Zusammenfassungen in mehrere Sprachen übersetzt.

Rechtliche Grundlagen

Was wir tun

  • Datenerhebung: Wir lesen öffentliche RSS-Feeds aus — eine von den Medien bereitgestellte Schnittstelle zur Weiterverbreitung
  • Verarbeitung: Artikel werden mittels NLP nach Themen gruppiert und Überschriften übersetzt
  • Verlinkung: Wir verlinken stets auf die Originalartikel der jeweiligen Nachrichtenquelle

Was wir NICHT tun

  • Kein Scraping von Webseiten — ausschließlich RSS-Feeds
  • Keine Umgehung von Bezahlschranken oder technischen Schutzmaßnahmen
  • Keine Wiedergabe vollständiger Artikeltexte — nur Überschriften und Kurzbeschreibungen
  • Keine Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern

Rechtliche Einschätzung

RSS-Feeds als öffentliche Schnittstelle

RSS-Feeds sind von den Betreibern bewusst bereitgestellte, öffentliche Schnittstellen zur Syndizierung von Inhalten. Ihre Nutzung ist ausdrücklich beabsichtigt und dient der Verbreitung von Nachrichten.

Urheberrecht

Wir geben keine vollständigen Artikel wieder. Die Verwendung von Überschriften und Kurzbeschreibungen aus RSS-Feeds fällt unter das Zitatrecht und die presserechtliche Berichterstattungsfreiheit. Alle Inhalte verlinken auf die Originalquellen.

Datenbankschutz (§§ 87a ff. UrhG)

Wir entnehmen keine wesentlichen Teile geschützter Datenbanken. RSS-Feeds stellen eine bewusste Veröffentlichung dar, die zur Weiterverbreitung bestimmt ist.

Presseprivileg

Die Aggregation und thematische Gruppierung von Nachrichten stellt eine eigenständige redaktionelle Leistung dar, die dem Presseprivileg unterliegt.

Datenschutz (DSGVO)

Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten von Nutzern. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Quellen und weiterführende Informationen

  • RSS 2.0 Spezifikation — offener Standard zur Inhaltssyndizierung
  • §§ 87a ff. UrhG (Datenbankschutz)
  • Art. 5 Abs. 3 lit. c Richtlinie 2001/29/EG (Presseberichterstattung)
  • Art. 15 EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019/790 (Leistungsschutzrecht für Presseverleger)

Stand: März 2026